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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Seltbachhaus

 

  1. Reservierung

1.1 Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.

1.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen.

1.3 Nach Rückmeldung durch die Cojote GbR muss die Reservierung innerhalb von zwei Wochen vom Gast in eine feste Buchung umgewandelt werden. Die schriftliche Bestätigung der Cojote GbR  gilt als Belegungsvertrag und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Seiten verbindlich.

1.4 Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.

 

  1. Zahlung

Die Zahlung für den Aufenthalt im Seltbachhaus ist nach Rechnungserhalt bis zur Anreise fällig. Eine Anzahlung kann mit der Buchungsbestätigung verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.

 

  1. Absagen

3.1 Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag der Cojote GbR zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.

3.2 Bei Anmeldungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter »Ausfallzahlung« im nächsten Kapitel genannt sind.

3.3 Die Cojote GbR ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.

 

  1. Ausfallzahlung

4.1 Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch die Cojote GbR je Person und Tag eine Entschädigung von fünfzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

4.2 Sollten die der Cojote GbR durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.

4.3 Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.

 

  1. Preise

Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste, die dem Gast bei Buchung zuging. Die Preise sind auch auf der Homepage des Seltbachhauses veröffentlicht.

 

  1. Haftung

6.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).

6.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Cojote GbR oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, die Cojote GbR oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Seltbachhauses befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Cojote GbR oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.

 

7. Allgemeine Regelungen

7.1 Das Übernachten im Wohnmobil/Bus auf dem Parkplatz des Seltbachhauses oder im Zelt auf der Wiese ist nur auf ausdrückliche Erlaubnis der Naturfreunde Bad Urach / Cojote GbR erlaubt. Es wird eine Übernachtungspauschale fällig.

7.2 Eine Stromentnahme zur Versorgung eines Wohnmobiles / Laden eines Elektrofahrzeuges ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Pauschale von 50 Euro in Rechnung gestellt.

 

Stand 22.11.2023